Rechtsprechung
VK Brandenburg, 29.06.2018 - VK 7/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer kein Angebot abgibt, ist kein Bieter!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Brandenburg, 29.06.2018 - VK 7/18
- OLG Brandenburg, 25.09.2018 - 19 Verg 1/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09
Endoskopiesystem
Auszug aus VK Brandenburg, 29.06.2018 - VK 7/18
Zwar kann grundsätzlich auch einem Bieter, der in das beanstandete Vergabeverfahren einbezogen war, ein Schaden dadurch drohen, dass gegen die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung verstoßen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZB 8/09). - OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16
Zeitliche Grenzen der Vergabenachprüfung
Auszug aus VK Brandenburg, 29.06.2018 - VK 7/18
Wenn ein Zuschlag einmal wirksam erteilt worden ist, ohne dass zuvor ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer eingeleitet worden ist, kann eine Zuständigkeit der Vergabekammer in der Regel nicht mehr begründet werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. April 2017-Verg 38/16). - OLG München, 02.06.2016 - Verg 15/15
Schülerbeförderung in der Stadt - Vergabeverfahren
Auszug aus VK Brandenburg, 29.06.2018 - VK 7/18
Nach der Rechtsprechung ist jedoch entscheidend, dass der Antragsteller in einem solchen Fall hinreichend darlegt, dass er in einem neu durchzuführenden Vergabeverfahren mit einer europaweiten Ausschreibung eine bessere Chance auf den Zuschlag hätte (vgl. OLG München, Beschluss vom 2. Juni 2016 - Verg 15/15 - die vorgenannte BGH-Entscheidung auszugsweise zitierend).
- OLG Brandenburg, 25.09.2018 - 19 Verg 1/18
Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags nach wirksamem Zuschlag
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 29. Juni 2018 - VK 7/18 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 04.05.2018 als unzulässig zurückgewiesen wird.den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 29.06.2018 (VK 7/18) aufzuheben und die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 Abs. 1 GWB festzustellen, den der Auftraggeber mit der T...-Group BV geschlossen hat;.